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Ein Gewerbe anmelden: So geht es!

Bei gewerblichen Gründern beginnt die Selbstständigkeit mit der Anmeldung beim Gewerbeamt. Hierzu ist jeder verpflichtet, der eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte und somit ein Gewerbe anmelden muss. Dazu gehören unter anderem Onlineshopbetreiber, Einzelhändler, Dienstleister, Handwerker oder auch Gastronomen. Eine Ausnahme gibt es bei den Freiberuflern. Gehört die ausgeübte Tätigkeit zu den freien Berufen, benötigt man keine Gewerbeanmeldung.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Unter freien Berufen versteht man Dolmetscher, Autoren, Buchhalter, Journalisten oder auch Architekten. Ob der gewünschte Beruf zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt, kann in der Liste der Katalogberufe in § 18 EStG nachgelesen werden. Möchte man sich also als Freiberufler selbstständig machen, ist der erste Gang nicht zum Gewerbeamt, sondern das Anmelden beim Finanzamt.

Weitere Ausnahmen sind Tätigkeiten in der Urproduktion wie zum Beispiel die Imkerei, Tierzucht oder die Forstwirtschaft sowie das Verwalten des eigenen Vermögens. Möchte man anschließend ein Produkt vermarkten, kann der Versand über Amazon FBA laufen, die Anmeldung ist gratis und man hat somit die Möglichkeit, eine große Anzahl an Kunden zu erreichen. Auch hier kann man sich Hilfe für Amazon FBA bei NUOPTIMA holen, um die Sichtbarkeit und das Ranking des Produktes zu verbessern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Gewerbe kann man ohne zusätzliche Voranmeldung beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt anmelden. Wichtig ist, dass man die bei der Anmeldung alle wichtigen Dokumente mitbringt. Bei einigen bestimmten Berufsgruppen braucht man unter anderem auch ganz spezifische Unterlagen. Meist benötigt man zu Beginn eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c, allerdings gibt es auch Sonderfälle, wenn es sich um überwachungsbedürftige Branchen handelt, wo besondere Erlaubnisbescheinigungen erforderlich sind. Welche Unterlagen man für die Anmeldung benötigt, sollte demnach im Vorfeld schon geklärt sein.

Kann die Gewerbeanmeldung auch online erfolgen?

In einigen Großstädten ist die Gewerbeanmeldung auch schon online möglich, leider aber nicht überall. Die Anzahl der Ämter, die die Gewerbeanmeldung auch schon online akzeptieren, steigt aber stetig an. In solch einem Fall kann man das Formular online ausfüllen und im Anschluss digital versenden. Wenn das Formular noch von Hand ausgefüllt werden muss, ist es auch nicht weiter schlimm. Das Formular ist nicht sehr umfangreich.

Das Beantragen und Einholen der notwendigen Dokumente kann in dem Fall deutlich aufwendiger sein. Die Dokumente sollte man in jedem Fall schon vollständig bereit liegen haben, wenn man das Gewerbe anmelden will. So kann man die Anmeldung unkompliziert über die Bühne bringen. Will man ein Team gründen, muss jeder einzelne Gesellschafter ein Beiblatt ausfüllen. In diesem Beiblatt werden dann genau wie in der Gewerbeanmeldung die persönlichen Daten der Mitbegründer in Erfahrung gebracht. Kann der Mitgründer aus diversen Gründen das Blatt nicht ausfüllen, kann er auch einen der anderen Gründer damit bevollmächtigen.

Gewerbeanmeldung

Natürlich kann man ein Gewerbe auch wieder abmelden. Dies ist dann notwendig, wenn sich der Firmensitz ändert oder man das Gewerbe einstellt. Bei einer Änderung des Firmensitzes muss man das Gewerbe dann beim aktuellen Amt abmelden und beim neuen wieder anmelden.

 

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